Biogetreide für Ja!Natürlich®
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Der Landwirt verpflichtet sich, im Rahmen jährlicher Kontrakte auf den jeweils bekannt zu gebenden Flächen Speisegetreide gemäß den rechtlichen Bestimmungen für biologische Landwirtschaft anzubauen und CROP CONTROL das gesamte, auf dieser kontrahierten Fläche geerntete Speisegetreide zur Übernahme anzubieten (Andienungspflicht).
Für Futtergetreide besteht keine Andienungspflicht.
CROP CONTROL wird ihm angebotenes und in der Folge auf Basis von jährlichen Flächenkontrakten produziertes, rückstandsfreies Speise- und Futtergetreide des Landwirts für Ja!Natürlich® Naturprodukte GmbH in Kommission nehmen.
Die Jahreskontrakte für die kommende Ernte sind bis Ende Februar eines jeden Jahres der CROP CONTROL zu übermitteln.
Allfällige Änderungen zB durch höhere Gewalt (Auswinterung, Hagel, Überschwemmung, …) sind umgehend schriftlich zu melden.
Die Abrechnung des übernommenen Speise- und Futtergetreides erfolgt durch CROP CONTROL bis spätestens 30.9. eines jeden Jahres und ist jeweils binnen 14 Tagen zur Zahlung auf ein vom Landwirt bekannt zu gebendes Konto fällig.
Der Landwirt willigt in die Verwendung seiner personenbezogenen Daten, die im Zuge der Vertragserrichtung und der jährlichen Datenaktualisierung erhoben werden, durch CROP CONTROL und Ja!Natürlich® Naturprodukte GmbH sowie in die Übertragung und Überlassung dieser Daten zwischen diesen ein, soweit dies für die Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses notwendig ist.
Gleiches gilt für die Verwendung aller, den Landwirt betreffenden Daten der Agrarmarkt Austria, soweit diese für die Ermittlung der Geoposition seiner Vertragsflächen notwendig sind, und die Verwendung aller von der Bio-Kontrollstelle des Landwirts erhobenen Daten, soweit diese für die Überprüfung der Einhaltung der Ja! Natürlich® -Produktionsrichtlinien durch CROP CONTROL und Ja!Natürlich® Naturprodukte GmbH erforderlich sind.
Der Landwirt stimmt für die Laufzeit dieses Vertrages seiner namentlichen Nennung unter der Bezeichnung „Ja!Natürlich® – Landwirt“ oder unter ähnlichen Bezeichnungen durch CROP CONTROL und/oder Ja!Natürlich® Naturprodukte GmbH zu.
Vertragsbedingungen:
Der Landwirt wird ausschließlich an seinem im Vertrag genannten Betriebsstandort auf österreichischen Ackerflächen das Speise- und Futtergetreide gemäß den festgelegten Ja!Natürlich® –Produktionsrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung produzieren und ernten.
Speise- und Futtergetreide, das diesen Anforderungen nicht entspricht, wird von CROP CONTROL nicht für Ja!Natürlich® Naturprodukte GmbH übernommen.
Sofern dem Landwirt die für das kommende Vertragsjahr geltenden Ja!Natürlich® -Produktionsrichtlinien nicht gesondert bekannt gegeben wurden, hat sich dieser noch vor Rückübermittlung des Jahreskontrakts bei CROP CONTROL über deren Inhalt zu informieren.
Der Landwirt stimmt regelmäßigen, auch unangekündigten Kontrollen der Einhaltung der Ja!Natürlich®–Produktionsrichtlinien durch CROP CONTROL bzw. durch die jeweilige Bio-Kontrollstelle an seinem Betriebsstandort zu.
Gleiches gilt für die Ja!Natürlich® Naturprodukte GmbH und deren Beauftragte.
Der Landwirt besorgt den kulturartenreinen Transport von Speise- und Futtergetreide zu den Lagerstätten auf eigene Kosten und Gefahr (frei Lager).
CROP CONTROL garantiert dem Landwirt für den Vertragszeitraum – und damit schon vor jeder Ernte – die im Vertrag angeführten Mindestpreise für Speise- und Futtergetreide.
In Abhängigkeit von der allgemeinen Marktlage und der Qualität sowie in Abstimmung mit Vertretern der Landwirte und Ja!Natürlich® Naturprodukte GmbH werden die Mindestpreise für das jeweilige Erntejahr auf die jeweils geltenden Marktpreise angehoben.
Eine Unterschreitung der Mindestpreise ist jedenfalls ausgeschlossen.
Ein formeller Rechtsanspruch auf Anhebung der Mindestpreise auf ein bestimmtes Preisniveau oder an einen bestimmten Referenzpreis besteht nicht.
Der Rahmenvertrag mit seinen Vertragsbedingungen bildet die verbindliche Grundlage sowohl für die fünfjährige Vertragslaufzeit als auch für einen Einjahreskontrakt (ohne Kontraktzuschlag für Speisegetreide).
Wird ein Vertrag auf die bestimmte Dauer von fünf Jahren (bis einschließlich der Ernte 2011) abgeschlossen, so verlängert sich dieser dann automatisch um jeweils ein weiteres Wirtschaftsjahr, wenn er nicht von einer der Parteien schriftlich bis spätestens 31.10. (Absendedatum) gekündigt wird.
Innerhalb des 5-jährigen Rahmenvertrages hat ein Landwirt jährlich bis zum 31.10. das Recht, aus dem Vertrag durch schriftIiche Kündigung auszusteigen.
Über einen Wiedereinstieg während der laufenden Vertragsperiode (Ernten 2007 bis 2011) entscheiden CROP CONTROL bzw. Ja!Natürlich® Naturprodukte GmbH. CROP CONTROL bzw. Ja!Natürlich® Naturprodukte GmbH können den 5-jährigen Rahmenvertrag nur aus wichtigem Grund kündigen (zB Vertragsverletzung, Rechtsverstoß).
Die CROP CONTROL behält sich Schadensersatzansprüche aufgrund einer Vertragsverletzung vor.
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dieser Vertrag trifft eine abschließende Regelung der Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien.
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
Sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag werden ausschließlich durch das für Wiener Neustadt sachlich zuständige Gericht entschieden.
Für den Fall der Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages, werden diese durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den beabsichtigten Regelungszweck bestmöglich erfüllen.
Die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen bleibt jedenfalls unberührt.
Die Abtretung von Forderungen des Landwirts gegenüber CROP CONTROL ist unzulässig und unwirksam.
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